Technische Sicherheitseinrichtung
Die TSE nimmt relevante Vorgangsdaten entgegen, erzeugt signierte Protokolldaten und schützt die Aufzeichnungen vor unbemerkter nachträglicher Veränderung.
Die TSE, der Softwarestand, die Belegausgabe und der steuerliche Datenexport müssen als Gesamtsystem funktionieren. PK-WS prüft und konfiguriert diese Bausteine passend zu Ihrer konkreten Kasseninstallation.
Die Begriffe werden häufig vermischt. Für eine belastbare Kassenkonfiguration müssen Sicherung, Beleginformationen und Prüfexport getrennt betrachtet und anschließend technisch verbunden werden.
Die TSE nimmt relevante Vorgangsdaten entgegen, erzeugt signierte Protokolldaten und schützt die Aufzeichnungen vor unbemerkter nachträglicher Veränderung.
Der Beleg enthält neben den Verkaufsdaten auch TSE-bezogene Angaben, beispielsweise Transaktions- und Seriennummern, Signaturzähler sowie Prüfwert – lesbar oder entsprechend den Vorgaben per QR-Code.
Die DSFinV-K strukturiert Kassendaten für die Datenträgerüberlassung bei Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen. Sie ersetzt weder die TSE noch weitere aufbewahrungspflichtige Daten der Warenwirtschaft.
Die PK-WS Kasse erfasst Verkauf, Zahlungsart und die für den Vorgang benötigten Daten.
Die eingerichtete TSE verarbeitet die vorgesehenen Transaktionsdaten und liefert Signaturinformationen zurück.
Die Kasse ergänzt die erforderlichen TSE-Angaben und stellt den Beleg auf Papier oder – mit Zustimmung – elektronisch bereit.
Für Prüfung oder Kassen-Nachschau werden die eingerichteten TSE- und DSFinV-K-Exporte getrennt, aber nachvollziehbar bereitgestellt.
Der USB-Formfaktor ermöglicht eine lokale Hardware-TSE ohne separate Cloud-Verbindung für die Signatur. Ein freier USB-Anschluss allein genügt jedoch nicht: Treiber, TSE-Generation, Softwarestand und Zuordnung zur Kasse müssen zusammenpassen.
Die Angaben beziehen sich auf die von Swissbit veröffentlichte USB-TSE PU-50n. Lieferbare Generation, Zertifikatsstatus und Eignung für die konkrete Installation werden vor dem Angebot geprüft.
Die Finanzverwaltung veröffentlicht die DSFinV-K aktuell in Version 2.4. Sie beschreibt eine einheitliche Struktur und Benennung von Dateien und Datenfeldern für den Z3-Zugriff bei Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen.
Welche Exportversion eine konkrete PK-WS Installation erzeugt, richtet sich nach dem freigegebenen Softwarestand und der eingerichteten Kassenkonfiguration. Das wird vor Einführung, Update oder verbindlicher Leistungszusage geprüft.
Das elektronische Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO steht seit dem 1. Januar 2025 über Mein ELSTER und kompatible ERiC-Software zur Verfügung.
Für seit dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Anschaffung. Auch die Außerbetriebnahme ist grundsätzlich innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Dies ist eine technische Orientierung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Betreiber sollten Fristen, Betriebsstätten-Zuordnung und Meldedaten mit ihrer steuerlichen Beratung prüfen.
Die Swissbit USB-TSE kann in geeignete PK-WS Kassenkonfigurationen eingebunden werden. Vor einer verbindlichen Zusage prüfen wir Kassenmodell, USB-Anbindung, Betriebssystem, Softwarestand, TSE-Generation und vorhandene Installation.
Die TSE schützt die relevanten Kassenvorgänge durch signierte Protokolldaten. Die DSFinV-K beschreibt dagegen die Struktur des Datenexports für Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen. Beides gehört zusammen, erfüllt aber unterschiedliche Aufgaben.
Die Finanzverwaltung hat die DSFinV-K Version 2.4 als aktuelle Schnittstellenbeschreibung veröffentlicht. Welche Exportversion eine konkrete PK-WS Installation ausgibt, hängt vom freigegebenen Softwarestand und der eingerichteten Kassenkonfiguration ab und wird vor einer verbindlichen Aussage geprüft.
Das elektronische Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO steht seit dem 1. Januar 2025 über Mein ELSTER beziehungsweise kompatible ERiC-Software zur Verfügung. Für seit dem 1. Juli 2025 angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme gilt grundsätzlich eine Monatsfrist. Die steuerliche Verantwortung und Einzelfallprüfung verbleiben beim Betreiber.
PK-WS kann TSE-Anbindung, Zuordnung zur Kasseninstallation, Softwareeinrichtung und eine technische Exportprüfung im vereinbarten Leistungsumfang übernehmen. Preise und konkreter Aufwand richten sich nach Bestandssystem, Hardware und gewünschtem Service.
Technische Produktdaten und gesetzliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Deshalb verweisen wir auf die maßgeblichen Originalquellen und prüfen die konkrete Installation vor einer verbindlichen Aussage.
Wir prüfen Kassenmodell, vorhandene TSE, Softwarestand und gewünschten Serviceumfang und erstellen anschließend ein individuelles Angebot.