Ab 2020 ist für jedes Kassensystem eine Schnittstelle zur Sicherung und Überwachung vom Land vorgeschrieben, um vor digitalen Manipulationen zu schützen.
Die Technische Sicherheitseinrichtung besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Die Technische Sicherheitseinrichtung wird vom elektronischen Aufzeichnungssystem angesprochen, übernimmt die Absicherung der aufzuzeichnenden Daten gegen nachträgliche Veränderung und Löschung und speichert die gesicherten Aufzeichnungen in einem einheitlichen Format.
Finanzbehörden können die geschützten Daten dann einfordern und auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen.
Wir bleiben für Sie am Ball und werden unsere Kassensysteme im Rahmen der gesetzlichen Übergangsfristen mit den geforderden Schnittstellen und Erweiterungen nachrüsten!
Über den aktuellen Stand und den Ablauf der Umrüstung werden wir Sie in der nahen Zukunft per Email oder telefonisch informieren!